Einführung
Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds sind Gemeinschaftsfonds. Die Verantwortung für die Verwaltung der Fonds liegt jedoch größtenteils bei den Mitgliedstaaten. Die Regionalpolitik verfügt im Zeitraum 2007-2013 über ein Budget von € 348 Milliarden (zu heutigen Preisen), und die Europäische Kommission ist entschlossen, die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu schützen, die letztlich die Interessen des/der europäischen Steuerzahlers/Steuerzahlerin sind. Solides Management und effektive Kontrollmechanismen sind fester Bestandteil der Bestimmungen der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Struktur- und Kohäsionsfonds (1083/2006). Sie gründen auf dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten. Dies trägt dazu bei, dass die Verwendung öffentlicher Mittel die bestmöglichen Ergebnisse erzielt und in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten sowie den fondsinternen Bestimmungen steht.
Um einer unlauteren Mittelverwendung vorzubeugen, hat die Kommission strenge Zertifizierungs-, Kontroll- und Korrekturmechanismen eingerichtet. Um Unregelmäßigkeiten und Betrug im Vorfeld auszuschließen, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Kontrollen und Revisionen der geförderten Projekte durchzuführen. Die Kommission hat auch die Befugnis, Besuche vor Ort abzustatten und Mittelzuweisungen einzufrieren. Mitgliedstaaten müssen Gemeinschaftsmittel zurückerstatten, wenn sich erweist, dass Gelder durch eigenes Verschulden bzw. Nachlässigkeit unsachgemäß verwendet wurden. Im Zuge dieser Vorgaben haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2006 3.206 Unregelmäßigkeiten an die Kommission gemeldet, woraufhin Maßnahmen zur Wiederbeibringung der Regionalfondsmittel eingeleitet wurden. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) schätzt, dass es sich in 15-16 % dieser Fälle um Betrug gehandelt hat, wobei dies jedoch in mehr als der Hälfte der Fälle noch erkannt wurde, bevor irgendwelche Zahlungen vorgenommen wurden. Schätzungen von OLAF zufolge waren 0,18 % des Regionalfondsbudgets 2006 von Betrugsfällen betroffen. Bei Bestehen eines begründeten Betrugsverdachts werden im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Vorschriften (straf)rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Finanzverwaltung der Regionalpolitik verbessern
“Die Verwaltung der Strukturfonds hat sich über die letzten elf Jahre hinweg – seit der Rechnungshof begann, seine jährlichen Rechenschaftsberichte zu veröffentlichen - enorm entwickelt. Um in allen Regionen den geforderten einheitlichen Standard zu erreichen, muss jedoch noch viel Arbeit geleistet werden. Das übergeordnete Ziel muss sein, den europäischen Bürgern unser Verantwortungsbewusstsein deutlich zu machen und zu zeigen, dass Steuergelder effektiv und effizient im Dienste des Wohlergehens unserer Bürger investiert werden.“
EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Danuta Hübner, Warschau, 25. September 2006
