Im Rahmen der Ziele Konvergenz sowie Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (welche zusammen alle Regionen abdecken), genießen die folgenden Bereiche Priorität:
a. Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen, Unternehmen und UnternehmerInnen, mit dem Ziel, sich auf den wirtschaftlichen Wandel einzustellen und ihn zu bewältigen. Aktionen sind u. a.:
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Förderung von Ausbildung;
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Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten;
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Förderung des e-Lernens;
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Förderung von UnternehmerInnentum und Unternehmensgründungen.
b. Besserer Zugang zu Beschäftigung und bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt. Aktionen sind u. a.:
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Modernisierung und Stärkung der Arbeitsvermittlung;
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Bereitstellung von individuell zugeschnittenen Hilfeleistungen, z. B. gezieltes Arbeitstraining und systematische Arbeitssuche;
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Schaffung von Anreizen zur Teilhabe am Beschäftigungsmarkt;
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Entwicklung von flexiblen Maßnahmen, um ältere Arbeitskräfte länger im Arbeitsleben zu halten;
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Maßnahmen, um Berufs- und Privatleben besser in Einklang zu bringen;
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Verminderung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Arbeitsleben;
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spezielle Maßnahmen, um die Teilhabe von MigrantInnen am Arbeitsmarkt zu verstärken.
c. Unterstützung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Menschen; Schaffung von nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt und Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung. Aktionen sind u. a.:
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Schaffung und Förderung von Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für benachteiligte Bevölkerungsgruppen;
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Erhöhung der Akzeptanz von Vielfalt am Arbeitsmarkt.
d. Förderung des Humankapitals. Aktionen sind u. a.:
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Reform der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen;
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Veranstaltungen zur Förderung der Vernetzung von höheren Bildungseinrichtungen mit Forschungszentren und Unternehmen.
e. Unterstützung von Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen durch Vernetzung relevanter InteressenvertreterInnen, wie z. B. SozialpartnerInnen und Nichtregierungsorganisationen.
Eine Reihe von Prioritäten und Zielsetzungen im Rahmen des Konvergenzzieles betrifft nur die ärmsten Regionen und hat die Verbesserung der Regierungsführung zum Ziel:
a. Erweiterung und Verbesserung der Investitionen in das Humankapital. Aktionen sind u. a.:
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Reform der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme;
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Erhöhung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf die Wissensgesellschaft;
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Verstärkung der Teilhabe an Bildung und Ausbildung über die gesamte Lebensspanne hinweg;
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Entwicklung von Forschung und Innovation, insbesondere durch weiterführende Studiengänge und Ausbildung von ForscherInnen.
b. Stärkung von Leistungsfähigkeit und Effizienz der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes mit dem Ziel, Reformen einzuleiten sowie für bessere Rechtsetzung und verantwortungsvollere Regierungsführung zu sorgen. Aktionen sind u. a.:
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Schaffung von Mechanismen zur Verbesserung von Politikmaßnahmen und Programmstrukturen;
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Schaffung leistungsfähiger Strukturen für die Entwicklung und Durchsetzung von Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen.