Einführung
Die Regionalpolitik deckt in der einen oder anderen Form das gesamte Gebiet der EU ab. Jede Region ist dabei im Rahmen von zwei der drei Hauptziele (Konvergenz, Regionaler Wettbewerb und Beschäftigung, Europäische Territoriale Zusammenarbeit) förderwürdig. Da die allumfassende Zielsetzung der Regionalpolitik die Verringerung der wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Regionen ist, wird der Hauptteil der Mittel für Regionen verwendet, die ein pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts haben. Die meisten dieser Regionen befinden sich in den neuen Mitgliedstaaten.
Eine spezielle Auslaufhilfe („phasing out“) wurde für solche EU-15-Regionen eingerichtet, die vor der Erweiterung größere Mittel aus dem Regionalfonds erhielten. Dies soll Härtefälle in der Übergangsphase von einer Programmperiode zur nächsten vermeiden helfen.
Jedes der drei Ziele hat eigene Förderkriterien, welche in der Verordnung (EG Nr. 1083/2006) des Europäischen Parlaments und des Ministerrats festgelegt sind.
Abschließende Listen der Regionen innerhalb jeder einzelnen Zielkategorie wurden von der Europäischen Kommission im Einklang mit diesen Kriterien aufgestellt.

