Einführung
Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ersetzt die „Ziele 2" und „3" der vorherigen Programmperiode und umfasst zudem auch noch die ehemaligen Programme „URBAN II" und „EQUAL". Es erfasst alle 168 Regionen, die nicht vom Konvergenzziel abgedeckt werden. Diese Regionen zählen nicht zu den ärmsten in der EU und dies spiegelt sich auch in der geringeren Mittelzuweisung wider, die das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung erhält (15,95 % des Regionalfonds).
Da die von diesem Ziel abgedeckten Regionen schon einen relativ hohen Grad an Wohlstand erreicht haben, liegt das Hauptaugenmerk nicht in der Verminderung der Ungleichheiten, sondern in der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Regionen — im Einklang mit der Strategie der EU für Wachstum und Arbeit.
Entwicklungsprogramme sollen den Regionen helfen, den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen sowie wirtschaftliche und soziale Umbrüche besser zu meistern. Sie fördern Innovation, die Entwicklung der Wissensgesellschaft, Unternehmertum und Umweltschutz. Es werden Mittel in die Humanressourcen investiert, damit Arbeitskräfte erfolgreich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes reagieren können und vollen Nutzen aus dem ökonomischen Wandel ziehen können.
13 Regionen, die in der vorhergehenden Programmperiode vom „Ziel 1“ abgedeckt wurden, nun jedoch die Kriterien des Konvergenzzieles nicht mehr erfüllen, werden in einer Anlaufphase („phasing in“) mit speziellen finanziellen Fördermitteln im Rahmen des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung unterstützt.
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds:
„… das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, das außerhalb der Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zur Anwendung kommt, besteht in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels; erreicht werden soll dies durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung des Unternehmergeistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten …“