Einführung
Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist ein neues Instrument der Programmperiode 2007-2013. Es wurde auf der Grundlage von Artikel 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Beitrittskandidaten und potentielle Bewerberländer geschaffen. Im Zuge der ständigen Vereinfachungsbestrebungen der Kommission ersetzt das IPA fünf ältere Instrumente (nämlich PHARE, ISPA, SAPARD, CARDS und das Finanzinstrument für die Türkei) und schafft eine einheitliche rechtliche Grundlage mit vereinheitlichten Verwaltungsprinzipien und -strukturen und sorgt so für mehr Transparenz und Beständigkeit.
Der Fonds, zu dem eine Reihe von Balkanstaaten sowie die Türkei Zugang haben, ist ein wichtiges Instrument der Außenpolitik der EU, wird jedoch auch als ein spezieller Bereich der Regionalpolitik betrachtet, da er für potentielle EU-Mitgliedstaaten geschaffen wurde. Zielsetzung des Instruments ist die Verbesserung der demokratischen Strukturen, die Stärkung des Rechtsstaats, die Unterstützung wirtschaftlicher und administrativer Reformen, der Schutz von Menschen- und Minderheitsrechten und die Entwicklung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern.
Der Fonds ist in fünf verschiedene Bereiche unterteilt (siehe unten). Potentielle Bewerberländer können sich für zwei, Beitrittskandidaten für alle fünf Bereiche qualifizieren. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Beitrittskandidaten konkrete Schritte unternehmen müssen, um den gesamten Kriterienkatalog der EU zu erfüllen, potentielle Bewerberländer hingegen nicht.

Die Gesamtmittel für alle NutznießerInnen belaufen sich für den Zeitraum 2007-2013 auf € 11,468 Milliarden (zu aktuellen Preisen). Die IPA-Verordnung (1085/2006) verpflichtet die Kommission, die Mittel für jedes Land und jede Komponente für jeweils einen Dreijahreszeitraum auszuweisen. In ihrer Mitteilung vom November 2006 (
Gemäß Artikel 34 der Durchführungsverordnung 718/2007 (der innerhalb der Verordnung jedoch gewissen Einschränkungen unterliegt) sind die folgenden Ausgaben als nicht-förderwürdig eingestuft: