Einführung
Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ ersetzt das Programm „INTERREG“ der vorhergehenden Programmperiode. Es soll die grenzüberschreitende, transnationale und überregionale Zusammenarbeit stärken und so zum allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beitragen.
Das Ziel erhält eine relativ moderate Mittelzuweisung aus dem Bereich Regionalpolitik (2,52 % des Gesamtbudgets für den Zeitraum 2007-2013) und soll die anderen zwei Zielsetzungen ergänzen, da die entsprechenden Regionen auch entweder im Rahmen des Konvergenzzieles oder des Zieles „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" förderungsfähig sind. Trotzdem haben sich Bedeutung und Stellenwert der territorialen Zusammenarbeit erhöht, da es nun als eine eigenständige Zielsetzung formuliert und etabliert wurde.
Die Zusammenarbeit wird sich auf Forschung, Entwicklung, die wissensbasierte Gesellschaft, Risikovermeidung und integriertes Wassermanagement konzentrieren und soll gemeinsame Lösungen in Bereich ländlicher und städtischer Entwicklung sowie der Entwicklung der Küstenregionen finden. Weitere Ziele sind die Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen und der Aufbau von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) stellt eine grundlegende Neuerung dar, da es zum ersten Mal grenzüberschreitend tätigen Körperschaften eine rechtliche Grundlage verleiht und ihnen erlaubt, Waren zu kaufen und zu verkaufen sowie Personal zu beschäftigen, ohne dass die Mitgliedstaaten vorher internationale Vereinbarungen unterzeichnen und in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren müssen.
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds:
„… das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das in der Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen, der Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit in Gestalt von den Prioritäten der Gemeinschaft entsprechenden Aktionen zur integrierten Raumentwicklung und dem Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs auf der geeigneten territorialen Ebene besteht.“Informationen zum Programm Territoriale Kooperation im Burgenland erhalten Sie direkt bei der Verwaltungsbehörde, bei der Förderstelle und auf der Programmhomepage.

Dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wurden