Vor dem Hintergrund der Lissabon-Agenda und der Strategie für Wachstum und Beschäftigung der EU sind Bewertungen und Evaluierungen noch wichtiger geworden. Nachdruck wird hierbei insbesondere auf Durchführung, Leistung und Ergebnisse gelegt. Die Bewertungen in der Programmperiode 2007-2013 sind demnach strategischer angelegt als in der Vergangenheit.
Ex-ante Bewertungen:
Die Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (1083/2006) fordert Ex-ante Bewertungen im Rahmen aller drei Zielsetzungen der Regionalpolitik. Die Bewertungen müssen im Verantwortungsbereich der Behörde stattfinden, die auch die Programmunterlagen vorbereitet. Der/die BewerterIn muss jedoch von den Revisions- und Auditbehörden funktional unabhängig und über ein Ausschreibungsverfahren ausgewählt worden sein. Im Rahmen des Konvergenzziels sind Ex-ante Bewertungen für jedes operative Programm vorgesehen. Das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ist in dieser Hinsicht flexibler. Es erlaubt Ex-ante Bewertungen für jedes einzelne operative Programm oder für die Gesamtheit der operativen Programme, erlaubt aber auch fonds- bzw. prioritätenspezifische Bewertungen. Das Ziel Territoriale Zusammenarbeit erlaubt Ex-ante Bewertungen für jedes operative Programm bzw. für mehrere operative Programme gemeinsam.
Gemäß Artikel 48.2 der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (1083/2006) gewährleisten „Ex-ante-Bewertungen bei den operationellen Programmen einen optimalen Einsatz der Haushaltsmittel und verbessern die Qualität der Programmplanung. Dabei werden die Unterschiede, Lücken und Entwicklungsmöglichkeiten, die zu verwirklichenden Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die quantifizierten Zielvorgaben und gegebenenfalls die Kohärenz der vorgeschlagenen Strategie für die Region, der gemeinschaftliche Mehrwert, der Grad der Berücksichtigung der Prioritäten der Gemeinschaft, die aus der vorangegangenen Programmplanung gewonnenen Erfahrungen sowie die Qualität der Vorkehrungen für die Durchführung, Begleitung, Bewertung und finanzielle Abwicklung ermittelt und bewertet“.
Laufende Bewertungen:
Die Programmperiode 2007-2013 sieht im Hinblick auf ‘laufende’ Bewertungen‘ eine flexiblere Vorgehensweise vor. Anstatt fester Halbzeitbewertungen werden nun flexiblere ‚bedarfsorientierte’ Bewertungen durchgeführt. Das alte Verfahren bewirkte einen plötzlichen Anstieg an Bewertungswünschen in der Mitte der Programmperiode. Viele Bewertungen wurden zu früh durchgeführt, um verwertbare Ergebnisse zu liefern, was oft durch Verzögerungen bei den Strukturfonds bedingt war.
Der thematische Umfang, Aufbau und Zeitplan laufender Bewertungen wird deshalb flexibler gehandhabt und von den Mitgliedstaaten entschieden. Sie müssen nicht auf die operative Programmebene beschränkt sein, sondern können über verschiedene Themenbereiche, Dringlichkeitsstufen, Zielgruppen sowie Projekt- bzw. Politikfelder hinweg durchgeführt werden. Dies soll Parallelstrukturen verhindern und Arbeitsweisen und Organisationsformen zwischen verschiedenen operativen Programmen transparent machen. Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung für die laufenden Bewertungen und müssen einen Gesamtansatz entwickeln, den sie dann auch konsequent anwenden. Mitgliedstaaten können normalerweise selber entscheiden, wann sie eine Bewertung einleiten wollen. Sie müssen jedoch eine Bewertung vornehmen, wenn Kontrollen erhebliche Abweichungen von den ursprünglichen Zielsetzungen feststellen bzw. wenn Änderungsvorschläge für operative Programme gemacht werden. Auch kann die Europäische Kommission laufende Bewertungen einleiten, wenn dies notwendig ist (insbesondere, wenn EU-weite Interessen betroffen sind).
Ex-post Bewertungen:
Ex-post Bewertungen werden von der Kommission durchgeführt. Sie werden zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen (zwei Jahre nach Ende der Programmperiode).
Gemäß Artikel 49.3 der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (1083/2006) betrifft “die Ex-post-Bewertung … alle operationellen Programme eines jeden Ziels; geprüft werden der Grad der Mittelausschöpfung, die Wirksamkeit und Effizienz der Programmplanung der Fonds und die sozioökonomischen Auswirkungen. Sie wird für jedes Ziel durchgeführt und zielt darauf ab, Schlussfolgerungen für die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu ziehen. Es wird ermittelt, welche Faktoren zum Erfolg oder Scheitern der operationellen Programme beitragen, und es werden bewährte Verfahrensweisen herausgearbeitet“.
Von 2007 bis 2009 ist eine Anzahl von Ex-post-Bewertungen geplant. Sie werden sich mit den operativen Programmen der Programmperiode 2000-2006 befassen.