In einer Allgemeinen Verordnung sind gemeinsame Grundsätze, Regeln und Standards für die Anwendung der drei Kohäsionsinstrumente, d. h. des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Kohäsionsfonds festgelegt.
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Die von der Europäischen Kommission beschlossene Durchführungsverordnung für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds im Zeitraum 2007 - 2013 fasst die Regeln für die Verwaltung der Finanzinstrumente der Kohäsionspolitik in einer Unterlage zusammen.
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In der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden dessen Aufgaben und Interventionsbereiche festgelegt, beispielsweise die Förderung öffentlicher und privater Investitionen, um zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.
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Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt und hatte vier Schwerpunkte:
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Von Rat und Parlament wurde eine Änderung der VO (EG) 1083/2006 ("Allgemeine Strukturfondsverordnung"), die mehrere Artikel betrifft, beschlossen. Diese Änderung wurde in einer Verordnung erlassen (Nr. 539/2010) und am 24.06. im Amtsblatt veröffentlicht. Diese VO gilt somit ab 25.06.
Die Änderungen umfassen eine Vielzahl von Artikeln, konkret folgende:
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Alle Verordnungen
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