Rechtsgrundlagen

Unter diesem Menüpunkt finden Sie die Operationellen Programme Phasing Out EFRE und Phasing Out ESF, Verordnungen über die Strukturfonds sowie die "15a-Vereinbarung".

Die untenstehende Grafik soll dabei die Rechtsgrundlagen – basierend auf den „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“ - verdeutlichen.

                                Kohäsionspolitik ©Regionalmanagement Burgenland GmbH

Die „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“  bilden die Grundlage für die Erstellung eines „nationalen strategischen Rahmenplans“, der von den Mitgliedsstaaten zu erstellen ist.

Der „STRAT.AT 2007-2013“ - wie der Nationale Strategische Rahmenplan Österreichs genannt wird - bildet den Rahmen hinsichtlich Grundsätze und Prioritäten  für die Regionalpolitik Österreichs in der laufenden siebenjährigen Planungsperiode bis zum Jahr 2013.

Für die Strukturfondsperiode 2007-2013 wurden sogenannte mehrjährige „Operationelle Programme“ erstellt. In diesen Programmen wurden Ziele, Strategien und Umsetzungsprioritäten, der finanzielle Rahmen sowie die Abwicklungsstrukturen festgelegt. Diese Programme werden in den Mitgliedstaaten erstellt und von der Kommission genehmigt.

In Österreich wurden 8 regionale OPs „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – EFRE“ auf Bundesländerebene sowie ein OP„Beschäftigung “ (ESF) erstellt.  Für die laufende Periode 2007-2013 erhielt das Bundesland Burgenland mit dem  Status eines „Konvergenz/Phasing Out“-Gebiets wieder eine Sonderstellung! Es wurden somit eigene Operationelle Programme EFRE sowie ESF erstellt. Die „Ergänzung zum Programm“ (EzP) dient dabei als operatives Umsetzungsinstrument.

Die Sammlung der hier dargestellten  „offiziellen Texte" erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber dem interessierten Publikum einen Einblick in die Abwicklung der EU-Förderprogramme bieten (und StudentInnen die weitere Recherche erleichtern ;-). Gut informieren können Sie sich auch in unserem Menüpunkt "EU-Regionalpolitik" unter http://phasing-out.at/de/regionalpolitik/funktion.

Die offiziellen Texte (Programme) der beiden vergangenen Ziel 1-Förderperioden (1995 - 2006) finden Sie unter dem Menüpunkt Ziel 1-Programme.

Falls Sie weitere Hintergrundinformationen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Team der EU-Verwaltungsbehörde.

Mag. (FH) Patricia Feucht

Mag. (FH) Patricia Feucht

Büro Eisenstadt - EU Verwaltungsbehörde

Tel.: work +43 (0) 5 9010 / 2431
Fax: fax +43 (0) 5 9010 / 2410

Mag.ª Beate Felkl-Tritremmel

Mag.ª Beate Felkl-Tritremmel

Büro Eisenstadt - EU-Verwaltungsbehörde

Tel.: work +43 (0) 5 9010 / 2445
Fax: fax +43 (0) 5 9010 / 2410

 Kristina Perner

Kristina Perner

Büro Eisenstadt - EU Verwaltungsbehörde derzeit in Karenz

Tel.: work +43 (0) 5 9010 / 2446
Fax: fax +43 (0) 5 9010 / 2410

Mag.ª (FH) Simone Schütz

Mag.ª (FH) Simone Schütz

Büro Eisenstadt - EU Verwaltungsbehörde derzeit in Karenz

Tel.: work +43 (0) 5 9010 / 2445
Fax: fax +43 (0) 5 9010 / 2410