Die Publizitätsvorschriften bei Förderungen der Europäischen Union
Falls Sie in den Genuss von Förderungen durch die Europäische Union, den Bund und das Land Burgenland kommen, möchten wir Ihnen zuerst einmal herzlich gratulieren.
Denn das heißt, Ihr Projekt bzw. Ihre Idee ist so gut, dass Bund, Land und EU in Ihre Idee investieren.
Damit haben Sie das Recht und die Pflicht, das geförderte Projekt als solches zu kennzeichnen.
Das RMB hat in Zusammenarbeit mit den Förderstellen eine Broschüre herausgebracht und die Inhalte der Publizitätsvorschriften für das Internet aufbereitet, damit Sie genau informiert sind, wann, wie und wo Sie auf die Förderungen der Europäischen Union, Bund und Land Burgenland hinweisen müssen. Die Broschüre „Publizitätsvorschriften 2007 - 2013“ erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Förderstelle.
Die Broschüre zum Download finden Sie hier.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, steht Ihnen Ihr/Ihre Förderberater/Förderberaterin selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr RMB Team!
Bitte beachten Sie:
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Die Publizitätsvorschriften basieren auf der Durchführungsverordnung der Europäischen Union*.
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Sie gelten, sobald Sie mit Ihrem Projekt beginnen.
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Die Verpflichtung zur Publizität ist Vertragsbestandteil!
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Teil des Fördervertrags ist es auch, dass Ihr Projekt von der Verwaltungsbehörde mit folgenden Daten veröffentlicht wird: Name und Adresse des/der Projektträgers/Projektträgerin, Projekttitel, Projektbeschreibung und Höhe der öffentlichen Förderung
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Folgende Förderungen sind von den hier angeführten Bestimmungen betroffen: Phasing Out EFRE, Phasing Out ESF sowie das Additionalitätsprogramm
Achtung:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung der Publizitätsvorschriften keine oder nur Teile der zugesagten Fördersumme ausgezahlt bzw. Fördersummen zurückgefordert werden können.
* Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2006, Kapitel II,
Abschnitt 1
Wer Förderungen von der Europäischen Union, von Bund und Land Burgenland erhält, ist verpflichtet, diese zu erwähnen. Gleichzeitig erklärt sich jede/r Fördernehmer/in damit einverstanden, dass seine/ihre Projektdaten veröffentlicht werden.
Dies betrifft Förderungen, die mit Mitteln folgender Europäischer Fonds kofinanziert werden:
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
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Europäischer Sozialfonds (ESF)
sowie
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die Förderungen von Bund und Land im Rahmen des Additionalitätsprogrammes.
Aus welchem dieser beiden Fonds Sie Ihre Förderung erhalten, steht in Ihrem Fördervertrag!
Gilt für Projekte mit mehr als € 500.000 öffentliche Förderung.
Wenn Sie eine Förderung für Ihr Bau- und Infrastrukturprojekt erhalten, müssen Sie:
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mit dem Beginn der Baustelle des Projektes eine Bautafel und
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nach Fertigstellung des Projektes eine Erinnerungstafel
mit einem Hinweis auf die Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Bund und Land Burgenland anbringen.
bei Bau- und Infrastrukturprojekten
Folgende Richtlinien sind bei der Gestaltung der Tafeln zu beachten:
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Der „EU-Teil“ muss mindestens 25 % der Gesamtfläche einnehmen.
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Er enthält: das „EU-Emblem", den Slogan „Wachsen mit Europa“ sowie den Standardtext: Dieses Projekt wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, von Bund und Land Burgenland kofinanziert.
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Die Schriftgröße des „EU-Textes“ muss mindestens genauso groß sein, wie die Schriftgröße des übrigen Textes.
DIE GRÖSSE DER TAFEL MUSS DER BEDEUTUNG DES PROJEKTES ENTSPRECHEN.
Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in der Förderstelle.
bei Bau- und Infrastrukturprojekten und Erwerb von materiellen Gegenständen
Bleibende Erinnerungstafeln sind nach Projektabschluss, spätestens nach sechs Monaten, an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aufzustellen und dürfen bis 2022 nicht entfernt werden. Das heißt, für Ihre MitarbeiterInnen, KundInnen, BesucherInnen und Gäste sollte gleich erkennbar sein, dass Ihr Projekt EU-Förderungen erhalten hat.
Die Erinnerungstafel muss folgende Elemente enthalten:
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das „EU-Emblem”
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den Slogan „Wachsen mit Europa“
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Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land Burgenland und die volle Bezeichnung des/der jeweiligen Fonds (Der Name des/der Fonds muss voll ausgeschrieben werden!)
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Art und Bezeichnung des Projektes
Mindestgröße: A3 (297 x 420 mm).
Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen
Bei EU-geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sowie Veranstaltungen (Konferenzen, Seminaren, Messen, Ausstellungen und Wettbewerben), die mit EU-kofinanzierten Projekten zusammenhängen, müssen Sie:
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im Veranstaltungssaal eine Infotafel anbringen.
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auf allen Veranstaltungsdokumenten einen Hinweis anbringen.
In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie, die Publizitätsmaßnahmen festzuhalten (Foto) und im Rahmen der Abrechnung Ihres Projektes bei der Förderstelle vorzulegen.
Infotafel bzw. Infohinweise bei Qualifizierungsmaßnahmen
Die Infotafeln sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen.
Sie müssen folgende Elemente enthalten:
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das „EU-Emblem“
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den Slogan „Wachsen mit Europa“
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Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land Burgenland und die volle Bezeichnung des/der jeweiligen Fonds (Der Name des/der Fonds muss voll ausgeschrieben werden!)
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Mindestgröße: A4 Format (297 mm x 210 mm)
Auf allen Veranstaltungsdokumenten (z. B. Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen) ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben:
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das „EU-Emblem" mit dem Slogan „Wachsen mit Europa"
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und der Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land Burgenland und die volle Bezeichnung des/der jeweiligen Fonds (Der Name des/der Fonds muss voll ausgeschrieben werden!)
anzubringen.
für ein gefördertes Projekt
Wenn Sie Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbung für ein Projekt machen, für das Sie Fördermittel aus einem Europäischen Fonds erhalten, müssen die entsprechenden
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Plakate
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Umschlagseiten von Prospekten/Foldern
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Inserate
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Websites und Newsletter etc.
einen Hinweis auf die Förderung enthalten.
Dieser gilt (mindestens) für die Dauer der Einführungsphase (z.B. Erstprospekt bei Hoteleröffnung).
Falls Marketing/Werbung wesentlicher Bestandteil Ihres Projektes ist bzw. Sie für Ihr Marketing/Werbeprojekt EU-Förderungen bekommen, gilt diese Vorschrift für alle Werbemittel, die bis 2022* entstehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie von jedem Exemplar zumindest ein Stück für die Abrechnung bei der Förderstelle aufbewahren sollten.
* Bis 2022 müssen alle Belege aufbewahrt werden - bis zu diesem Zeitpunkt kann eine EU-Prüfung erfolgen!
Wenn Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbung für oder über ein EU-gefördertes Projekt gemacht wird, müssen die Plakate, Inserate, Flugblätter, Umschlagseiten von Prospekten/Foldern folgende Elemente enthalten:
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das „EU-Emblem"
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den Slogan „Wachsen mit Europa"
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Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land Burgenland und die volle Bezeichnung des/der jeweiligen Fonds (Der Name des/der Fonds muss voll ausgeschrieben werden!)
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Falls ein österreichisches oder burgenländisches Emblem abgebildet ist, muss das „EU-Emblem" in gleicher Größe abgebildet werden.
Die Werbematerialien müssen spätestens bei der Endabrechnung Ihres Projektes vorgelegt werden.
Websites und Newsletter müssen spätestens zum Zeitpunkt der Endabrechnung folgende Elemente enthalten:
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den Slogan „Wachsen mit Europa“
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Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land Burgenland und die volle Bezeichnung des/der jeweiligen Fonds (Der Name des/der Fonds muss voll ausgeschrieben werden!)
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Bei Websites muss das „EU-Emblem“ auf der Startseite gut sichtbar abgebildet sein.
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Falls ein österreichisches oder burgenländisches Emblem abgebildet ist, muss das „EU- Emblem” in gleicher Größe abgebildet werden.
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Bei Websites ist darüber hinaus eine Verbindung (Hyperlink) zu den Websites der einzelnen Strukturfonds der Europäischen Union zu schaffen: http://ec.europa.eu/
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12 Sterne

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Die Sterne sind immer mit einer Spitze nach oben abzubilden.
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Die blaue Fläche hat ein Seitenverhältnis von 1:1,5.
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Der Logoteil (blaue und gelbe Fläche) hat ein Seitenverhältnis von 1:6.
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Der Slogan „Wachsen mit Europa“ in Kombination mit dem Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land Burgenland und der ausgeschriebene jeweilige Fonds
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Die Farben: „Pantone Reflex Blue” (= 100 % Cyan / 80 % Magenta) und „Pantone Yellow” (= 100 % Yellow)
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Falls eine farbige Gestaltung nicht möglich ist, ist das „EU- Emblem” in schwarz vor neutralem Hintergrund zu verwenden.
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Falls ein farbiger Hintergrund nicht zu vermeiden ist, wird das Rechteck, mit einer weißen Linie umgeben, deren Stärke 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sollte.
Ein Tipp: Im Bereich Downloads finden Sie die entsprechenden Unterlagen zum Herunterladen.