Alles über Phasing Out
Die historischen Veränderungen in Europa – wie z. B. die EU-Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten 2004 – haben starke regionalwirtschaftliche Ungleichgewichte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit sich gebracht. Wichtig ist nun, einerseits die Balance zwischen dem erforderlichen Zusammenhalt und andererseits der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen innerhalb der EU zu wahren.
Das Burgenland liegt an der Nahtstelle zwischen „alter“ und „neuer“ EU. Als vergleichsweise höher entwickelte Region steht das Burgenland vor folgenden Herausforderungen:
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von den dynamisch wachsenden Märkten der neuen Mitgliedstaaten profitieren
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die Verlagerung eines Teils der Wirtschaft in den EU-Erweiterungsraum zu bewältigen
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durch Umstrukturierungen und Wachstum zu neuer Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab zu kommen
In Summe bedeutet dies für alle burgenländischen Unternehmen eine Ausdehnung ihres Aktionsradius. Selbst kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind gefordert, im Produktionsprozess und beim Absatz auf Netze und Partnerschaften im (benachbarten) internationalen Raum zu setzen. Daraus folgt ein permanenter Druck zu Wachstum und Vernetzung sowie zu mehr Innovation, mehr Qualität und mehr Leistungen in den Betrieben, um die Belegschaft sowie das vorhandene Lohnniveau halten zu können.
Für den öffentlichen Sektor bedeutet dies, Wirtschafts-, Innovations- und Forschungspolitik auf die oben beschriebenen Anforderungen auszurichten und einen Wirtschaftsstandort samt Umfeld zu schaffen, der es den Unternehmen erleichtert, im Wettbewerb zu bestehen.
Die Phasing Out-Förderung hat das Ziel, durch strategische Aktivitäten des Landes, die mit ideeller und materieller Unterstützung durch die Europäische Union, die Republik Österreich, Gemeinden sowie weiterer PartnerInnen durchgeführt werden, den Standort Burgenland zu stärken.
Die finanziellen Mittel der Phasing Out-Förderung kommen zum überwiegenden Teil aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bzw. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Förderungen der EU werden von Seiten des Landes Burgenland und/oder des Bundes kofinanziert. In den meisten Fällen muss auch der/die Förderwerber/Förderwerberin finanzielle Mittel bereitstellen.
Die Basis aller Phasing Out-Förderaktivitäten im Burgenland bilden die beiden Operationellen Programme „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 EFRE“ und „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 ESF“. Beide Programme sind aufeinander abgestimmt und parallel zueinander erarbeitet worden. In ihnen sind die übergeordneten Zielsetzungen für die Förderperiode 2007 – 2013 festgelegt.
Diese beiden Programme zielen im Einklang mit der gesamtösterreichischen Entwicklungsstrategie „strat.at" darauf ab, den Übergang auf eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft auf breiter Front zu gestalten und auszubauen.
Mit den Instrumenten des burgenländischen Phasing Out-Programms (in synergetischer Wirkung von EFRE und ESF) werden folgende Anreize geschaffen:
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die Anpassungs-, Lern- und Innovationsfähigkeit seiner Regionen und BewohnerInnen zu steigern
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wirtschaftliche Verflechtungen und interdisziplinäre Kooperationen grenzüberschreitend zu stärken
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Kritische Größen bei Unternehmen und (Wissens-) Infrastruktur zu schaffen, um im internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig zu sein
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Eigendynamische, integrierte und nachhaltige Entwicklung unter Nutzung der regionalen Vielfalt
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quantitatives und auch qualitatives Beschäftigungswachstum
Hinsichtlich der räumlichen Wirkung sollen mit den Phasing Out-Programmen folgende Ziele erreicht werden:
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Entwicklung einer gemeinsamen, grenzübergreifenden Region im Sinne der EuRegio West/Nyugat Pannonia und der zentraleuropäischen Perspektive CENTROPE
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Abbau regionaler Ungleichgewichte innerhalb des Burgenlandes zwischen dem Nord-, dem Mittel- und dem Südburgenland
Die übergeordneten Zielsetzungen für das Burgenland
Dieses Zielsystem betrifft sowohl das EFRE- als auch das ESF-Programm. Beide Programme beinhalten drei thematische Prioritäten:
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Weiterentwicklung wettbewerbsfähiger Strukturen, Sicherung regionaler Impulsinvestitionen und ökologischer Nachhaltigkeit (EFRE, Priorität 1)
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Förderung von Ansiedelung, Erweiterung, Gründung und Übernahme von Unternehmen, betriebliche Investition
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Förderung einer umweltschonenden Wirtschaftsentwicklung
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Innovation, Kooperation und Internationalisierung
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Weiterentwicklung des Tourismusstandortes und des Tourismusangebotes, Verbesserung der Vermarktung
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Verankerung einer innovations- und wissensbasierten Wirtschaft, attraktive und wettbewerbsfähige Standorte (EFRE, Priorität 2)
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Forschung, Entwicklung und Innovation sollen im Burgenland gezielt gestärkt werden
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bessere Nutzung des Innovationspotenzials burgenländischer Betriebe
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Etablierung von und Einbindung in Kompetenzzentren, Netzwerke und Cluster
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Unterstützung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
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Neupositionierung und Aufbau innovativer Geschäftsfelder
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bedarfsorientierte Attraktivierung von Infrastrukturen und Einrichtungen zur Standortsicherung
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Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und Qualifizierung der Arbeitskräfte und der Unternehmen unter Berücksichtigung der Chancengleichheit (ESF)
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Verbesserung der Innovationskraft und des Weiterbildungszugangs
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Erhöhung der Beschäftigung, der Beschäftigungsstabilität und Flexibilität der Arbeitskräfte
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Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs, Vermeidung von Diskriminierung
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Erleichterung des Zugangs zu Beschäftigung sowie Förderung der nachhaltigen Integration behinderter und sozial benachteiligter und arbeitsmarktferner Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt
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Verbesserung des Angebots für Qualifizierung und lebensbegleitendes Lernen
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Verbesserung der organisatorischen Arbeitsmarktstrukturen
Zusammenfassend können die Zielsetzungen des Operationellen Programms „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 EFRE“ sowie des Programms „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 ESF“ folgendermaßen definiert werden:
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Die technologieorientierte Wirtschaftsleistung des Burgenlandes soll erhöht, der Entwicklungsrückstand weiter verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gesteigert werden.
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Darüber hinaus wird eine Verbesserung der beruflichen Qualifizierung bei den Arbeitskräften angestrebt, wodurch die Wertschöpfung je Beschäftigten deutlich erhöht werden soll.
4 Vorurteile. Und wie es sich wirklich verhält.
Kennen Sie das? Das Gerücht, dass man sich mit dem Kauf exotischer Blumen bzw. Palmen Giftspinnen und Skorpione in die Wohnung einschleppt?
Diese sowie zahlreiche ähnliche Horrorgeschichten gehören in das Reich der „Modernen Mythen“. In dieses Reich der Gruselstories gehören auch die Vorurteile über die Förderungen durch die Europäische Union. Vier dieser Vorurteile führen wir hier an, um zu beweisen, dass die Wahrheit anders aussieht.
Vorurteil 1: „Nur die Großen kassieren”
Tatsache ist, dass gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Betriebe im Burgenland in den beiden Ziel 1-Förderperioden € 1 Mrd. an Fördergeldern erhalten haben.
Ca. 70 % der gesamten, ausgezahlten Fördersumme ging an Betriebe, die weniger als 10 MitarbeiterInnen beschäftigen. Das beweist: Gerade die „Kleinen“ haben überproportional von den EU-Förderungen profitiert.
Weiters gab es eine sehr hohe Zahl an geförderten Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (über 4.300 Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung von Beschäftigten und UnternehmerInnen und mehr als 2.300 Projekte für Arbeitslose, Behinderte, Jugendliche, ...).
Vorurteil 2: „Die Förderungen dauern ewig”
Da es sich bei den Förderungen um öffentliche Gelder handelt, die von den SteuerzahlerInnen in der Europäischen Union aufgebracht werden, muss sorgsam mit ihnen umgegangen werden. Das heißt, dass die eingereichten Förderansuchen auf ihre Förderungswürdigkeit genau geprüft werden.
Dadurch ist eine missbräuchliche Verwendung der Gelder ausgeschlossen. Diese Prüfung dauert natürlich eine gewisse Zeit. Sobald aber die Förderung bewilligt ist, wird sie in der Regel auch zügig ausbezahlt.
Vorurteil 3: „Es gibt eine Wahnsinnsbürokratie”
Um missbräuchliche Verwendung der Fördergelder auszuschließen, muss ein gewisses Maß an Anstrengung von Seiten des/der Förderwerbers/Förderwerberin aufgewendet werden.
Das beinhaltet die genaue Beschreibung des geplanten Projektes genauso wie Auskünfte zur Einkommenssituation, zum Betriebsvermögen etc. Für jede einzelne Förderung gibt es einen Förderberater bzw. eine Förderberaterin, die sich nach bestem Wissen und Gewissen persönlich für die eingereichten Projekte engagieren.
Vorurteil 4: „Das ist nix für mich - davon hab ich nix”
Das ist das falscheste Vorurteil überhaupt. Denn es gibt z. B. jede Menge Förderungen für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung. Sie müssen sie nur nutzen!
Darüber hinaus gibt es für fast jeden Bereich der burgenländischen Wirtschaft interessante Fördermöglichkeiten. Schau’n Sie sich die Förderungen im Einzelnen an! Sie werden - mit ziemlicher Sicherheit - für sich bzw. für Ihren Betrieb eine interessante Fördermöglichkeit finden!
An der erfolgreichen Umsetzung der EU-Förderprogramme arbeiten sehr viele Personen mit:
Die EU-Verwaltungsbehörde
ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und verordnungskonforme Durchführung des Ziel 1-Programms 2000-2006 und der Phasing Out-Programme 2007-2013. Ihr obliegt das Phasing Out-Programmmanagement, während die Förderstellen das Programm auf Projektebene umsetzen.
Die einzelnen Projekte werden in den regelmäßig stattfindenden Koordinierungssitzungen empfohlen und von der EU-Verwaltungsbehörde geprüft, ob sie den Zielsetzungen des Programms entsprechen. Die Programmumsetzung wird ständig überwacht, evaluiert und falls notwendig, adaptiert. Weitere wichtige Aktivitäten sind auch die finanzielle Abwicklung sowie die Information der Öffentlichkeit. Die Verwaltungsbehörde vertritt das Land bzw. das Phasing Out-Programm in diversen Gremien auf nationaler und europäischer Ebene.
Übersicht über die Tätigkeiten der EU-Verwaltungsbehörde
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Berichterstattung ans Strategieforum Phasing Out-Programme, Ziel 1, Territoriale Kooperation und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (vereinfacht: alle wesentlichen EU-Förderprogramme) sowie Durchführung der Koordinierungssitzungen für das Phasing Out-Programm
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Programm-Monitoring (durchgeführt von der Abteilung Monitoring und Evaluierung)
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Information und Publizität (durchgeführt von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit)
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Verantwortliche Förderstelle für Technische Hilfe und Aktivität „Umsetzung von Regional Governance“
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Anpassung und Durchführung der „Ergänzung zur Programmplanung“ (EzP)
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Erstellung und – nach Beschluss durch den Begleitausschuss – Vorlage der Jährlichen Durchführungsberichte bei der Europäischen Kommission
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Durchführung der begleitenden Evaluierung
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Sicherstellung der verordnungskonformen Umsetzung
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Prüfung der Projekte hinsichtlich Übereinstimmung mit dem Programm
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Programmabschluss Ziel 1-Programm
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Vertretung und Mitarbeit in Gremien
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laufende Programmkoordination mit 40 Partnern auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
Mitfinanzierende Stellen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen und Buchhaltung
Monika Stiglitz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Bundeskanzleramt
Abteilung IV/4 - Raumordnung und Regionalpolitik
Mag. Wolf Huber
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/6 - LehrerInnenbildung
Mag. Anneliese Ecker
Abteilung V/7 - Gender Mainstreaming/geschlechtsspezifische Bildungsfragen
Dr. Doris Guggenberger
Abteilung V/8 - Erwachsenenbildung
Mag. Gabriela Khannoussi-Gangoly
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Sektion IV - Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Dr. Gerhard Gürtlich
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung III/4 - Tourismus-Förderungen
DI Lorenz Maschke
Stubenring 1
1011 Wien
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung C 1/2 - Handelspolitik und Binnenmarkt
Mag. Barbara Pürer
Stubenring 1
1011 Wien
Alle Infos in Ihrer Hand.
Warum? Womit? Was?
Diese drei grundlegenden Fragen sowie die Zielsetzungen des Burgenlandes geben Ihnen Einblick in das Phasing Out-Programm.
Beginnen wir gleich mit dem Finanziellen. Das ist der Punkt, der die meisten Menschen zuerst interessiert.
444 Fördermillionen warten!
Nach den € 501 Mio., die von 2000 - 2006 im Rahmen der Ziel 1-Förderung (EFRE und ESF) dem Burgenland zur Verfügung standen, wird die Unterstützung unseres Landes durch die Europäische Union fortgeführt.
Im Rahmen der Phasing Out-Förderperiode, die von 2007 - 2013 dauert, stehen der burgenländischen Wirtschaft sowie allen Menschen in unserem Land weitere € 444 Mio. an Fördergeldern zur Verfügung. Diese € 444 Mio. werden folgendermaßen aufgebracht:
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€ 177 Mio. werden von den europäischen Fonds EFRE und ESF bereit gestellt.
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€ 153 Mio. werden von der Republik Österreich kofinanziert.
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€ 114 Mio. steuert das Land Burgenland bei.
Gefördert werden:
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berufliche Aus- & Weiterbildung
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berufliche Chancengleichheit für Frauen
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Maßnahmen für jugendliche, arbeitslose und behinderte Menschen
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Forschung & Entwicklung
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Innovationsgeist
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Betriebsgründungen, -ansiedelungen und -übernahmen
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Internationalisierung, Export
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umweltschonende Wirtschaftsentwicklung
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Tourismusideen & -initiativen
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Ausbau der Infrastruktur für Forschung, IKT, Tourismus, Bildung
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Kompetenzzentren und Cluster
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neue Geschäftsfelder
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produktive Investitionen
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Kultur
Im Prinzip gibt es keinen Menschen in unserem Land, der nicht die eine oder andere Förderung in Anspruch nehmen kann!
Ziel dieser Internetseiten ist es, allen BurgenländerInnen eine optimale Information zu allen Förderungen zu bieten. Nach dem Motto: „Alles über Phasing Out. Alle Infos in Ihrer Hand."
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit und gerne zur Verfügung. Und falls Sie schon eine konkrete Idee für Ihr Projekt haben, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Förderprofi. Unser Förderstellenfinder hilft Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner!