Ablehnung
Negative Projektbeurteilung durch die Verantwortliche Förderstelle (aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Gründen)
Dieses Projekt wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Sozialfonds,
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, von Bund und dem Land Burgenland kofinanziert.
Negative Projektbeurteilung durch die Verantwortliche Förderstelle (aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Gründen)
Das Additionalitätsprogramm ist eine zusätzliche Fördermöglichkeit im Rahmen des Phasing Out Programms Burgenland, bei dem nur Landes- und Bundesmittel (nicht jedoch EU-Strukturfondsmittel) zur Verfügung stehen. Nach VO EG Nr. 1080/2006 Artikel 15 "Zusätzlichkeit" dürfen Strukturfondsmittel bestehende nationale Förderungen nicht ersetzen. Deshalb ermöglicht das Additionalitätsprogramm zusätzliche nationale Fördermittel, die analog zu den Aktivitäten des Operationellen Programms Phasing Out vergeben werden.
„Arbeits-Markt-Förderungs-Gesetz"
Auf Grundlage dieses Gesetzes gewährt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Barzuschüsse. Adressaten dieser Förderung sind Unternehmen mit innovativen Investitionsprojekten, die Arbeitsplätze sichern oder neu schaffen.
„Arbeitsmarktservice"
Serviceeinrichtung für Arbeitssuchende und Unternehmen im Eigentum der Republik Österreich und der Sozialpartner
Medium zur offiziellen Verlautbarung der Europäischen Union
Der Anerkennungs-Stichtag ist jener Tag, an dem Ihre Förderungsanfrage oder Ihr Förderungsantrag bei Ihrer Förderungseinrichtung nachweislich (über Antragsformular - per Post, Fax oder online) einlangt. Nur jene Projektkosten, die ab diesem Tag anfallen, sind förderungsfähig.