Abbau von Barrieren, die die Erwerbstätigkeit von Frauen einschränken bzw. behindern

Was gefördert wird:

  • Bedarfsstudien, die über die notwendigen Rahmenbedingungen Aufschluss geben
  • Entwicklung flexibler Betreuungsprogramme sowohl für Kinder als auch für alte Menschen, die den flexiblen Arbeitszeitmodellen entsprechen
  • Abbau der Einschränkungen, die dem Erreichen des Arbeitsplatzes oder auch von Betreuungseinrichtungen im Wege stehen (z. B. individuelle Transportdienste)
  • Projekte, die Frauen auf ihrem Weg in den Arbeitsprozess begleiten (Beratung, Coaching und bedarfsorientierte Qualifizierung)

Wer gefördert wird:

  • sowohl arbeitslose als auch beschäftigte Frauen jeden Alters, die in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt bzw. die an der Teilnahme am Erwerbsleben gehindert werden

Wie gefördert wird:

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Höhe: bis zu 100 % der förderbaren Kosten

Mag.a Karina Ringhofer MAS

Amt der Burgenländischen Landesregierung Referat Frauenangelegenheiten

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