Abbau von Barrieren, die die Erwerbstätigkeit von Frauen einschränken bzw. behindern
Was gefördert wird:
- Bedarfsstudien, die über die notwendigen Rahmenbedingungen Aufschluss geben
- Entwicklung flexibler Betreuungsprogramme sowohl für Kinder als auch für alte Menschen, die den flexiblen Arbeitszeitmodellen entsprechen
- Abbau der Einschränkungen, die dem Erreichen des Arbeitsplatzes oder auch von Betreuungseinrichtungen im Wege stehen (z. B. individuelle Transportdienste)
- Projekte, die Frauen auf ihrem Weg in den Arbeitsprozess begleiten (Beratung, Coaching und bedarfsorientierte Qualifizierung)
Wer gefördert wird:
- sowohl arbeitslose als auch beschäftigte Frauen jeden Alters, die in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt bzw. die an der Teilnahme am Erwerbsleben gehindert werden
Wie gefördert wird:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Höhe: bis zu 100 % der förderbaren Kosten
Mag.a Karina Ringhofer MAS
Amt der Burgenländischen Landesregierung Referat Frauenangelegenheiten
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: work +43 (0) 2682 / 600 - 2265
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