Neupositionierung, neue Geschäftsfelder für KMU
Was gefördert wird:
- Unterstützung für Unternehmen im Rahmen des Strukturwandels
- Erschließung neuer Geschäftsfelder
- Erfüllung nationaler und internationaler Normen und Qualitätsstandards
Wer gefördert wird:
- natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften
- Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts
Wie gefördert wird:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
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Höhe: Innovationsprojekte können bis zu max. 60 % gefördert werden.
Die Innovationsassistenz wird im 1. Beschäftigungsjahr mit max. 60 % und im 2. Beschäftigungsjahr mit max. 35 % des Bruttolohns gefördert. Bei geschlechtsuntypischen Tätigkeitsfeldern (z.B. Frauen in technischen Berufen) kann der Maximalfördersatz in beiden Jahren um jeweils 5 %-Punkte erhöht werden, ebenso wenn es sich beim förderwerbenden Unternehmen um ein Jungunternehmen handelt.
Beratungs- und Coachingkosten im Zusammenhang mit der Innovationsassistenz können mit max. 70 % gefördert werden (max. € 7.000,--).
Mag.ª Sigrid Hajek
Wirtschaftsservice Burgenland AG
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