Betriebliche Investitionen, Innovationen und touristische Leitprojekte
Was gefördert wird:
- Ansiedelung von touristischen Betrieben
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
- Investitionen zum Erreichen einer optimalen Betriebsgröße
- Qualitätsverbesserungen
- Innovationen
Wer gefördert wird:
- natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Handelsrechts, die ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft betreiben
- Kooperationen von Tourismusbetrieben
Wie gefördert wird:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss, Darlehen, Haftung
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Höhe: Die beihilferechtlichen max. Obergrenzen liegen bei 50 % für ein kleines, 40 % für ein mittleres bzw. 30 % für ein großes Unternehmen.
Die zu erwartenden Förderhöhen bei einem KMU liegen bei einem Fördersatz zwischen 20 - 30 % und bei einem großen Unternehmen zwischen 15 - 25 % der förderbaren Investitionskosten.
Franz Kain
Wirtschaftsservice Burgenland AG
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