Betriebliche Investitionen, Innovationen und touristische Leitprojekte

Was gefördert wird:

  • Ansiedelung von touristischen Betrieben
  • Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen 
  • Investitionen zum Erreichen einer optimalen Betriebsgröße 
  • Qualitätsverbesserungen 
  • Innovationen

Wer gefördert wird:

  • natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Handelsrechts, die ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft betreiben 
  • Kooperationen von Tourismusbetrieben

Wie gefördert wird:

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss, Darlehen, Haftung 
  • Höhe: Die beihilferechtlichen max. Obergrenzen liegen bei 50 % für ein kleines, 40 % für ein mittleres bzw. 30 % für ein großes Unternehmen.

    Die zu erwartenden Förderhöhen bei einem KMU liegen bei einem Fördersatz zwischen 20 - 30 % und bei einem großen Unternehmen zwischen 15 - 25 % der förderbaren Investitionskosten.

 Franz Kain

Franz Kain

Wirtschaftsservice Burgenland AG

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