Touristische Infrastruktur

Was gefördert wird:

  • Ausbau touristischer Infrastruktur
  • Erweiterung touristischer Infrastruktur 
  • wertschöpfungsstarker Qualitätstourismus 
  • Ausbau der Sport-, Freizeit- und Erlebnisinfrastruktur

Wer gefördert wird:

  • Tourismusorganisationen 
  • Tourismusverbände und Tourismusvereine

Wie gefördert wird:

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss 
  • Höhe: max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten; max. Höhe laut Regionalförderungsgebietskarte Österreich 2007 – 2013 gemäß EU-Beihilfenrecht

 Jörg Dworschak

Jörg Dworschak

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr / Hauptreferat Tourismus

Ing. Hans Sylvester Straße 7
7000 Eisenstadt

Tel.: work +43 (0) 2682 / 600-2534
Fax: fax +43 (0) 2682 / 600-2500