Touristische Infrastruktur
Was gefördert wird:
- Ausbau touristischer Infrastruktur
- Erweiterung touristischer Infrastruktur
- wertschöpfungsstarker Qualitätstourismus
- Ausbau der Sport-, Freizeit- und Erlebnisinfrastruktur
Wer gefördert wird:
- Tourismusorganisationen
- Tourismusverbände und Tourismusvereine
Wie gefördert wird:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss
- Höhe: max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten; max. Höhe laut Regionalförderungsgebietskarte Österreich 2007 – 2013 gemäß EU-Beihilfenrecht
Jörg Dworschak
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr / Hauptreferat Tourismus
Ing. Hans Sylvester Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: work +43 (0) 2682 / 600-2534
Fax: fax +43 (0) 2682 / 600-2500
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